Abklärungen

Windgutachten

Meteotest erstellte aufgrund der Windmessungen vor Ort  (Mast- und Lidarmessung) ein Windgutachten. Auf der Nabenhöhe von 120 Meter wurde eine mittlere Windgeschwindigkeit von 5,3 m/s gemessen. Anhand der dreidimensionalen Windmodellierungen wurden für die beiden anderen Standorte Werte von je 5,5 m/s berechnet.

Ausscheidung prioritärer Raum für Windenergienutzung

 

Der Standort Stierenberg wurde als prioritärer Raum für Windenergienutzung durch das RET Sursee-Mittelland ausgeschieden.

 

Schallgutachten

Gemäss Berechnungen der WindMess GmbH liegen die Schallemission der drei Windanlagen in den bewohnten Gebieten und bei allen Einzelhöfen unterhalb des Grenzwertes von 50dB. Die nahegelegensten Höfe im Weiler „Hinter Sterenberg“ haben bei Nordwind einen Schallpegel von 48dB. 

Schattenwurf

Gemäss Berechnung der WindMess GmbH sind wenige Häuser in Mullwil vom Schattenwurf betroffen. Sollte der Schattenwurf von den betroffenen Bewohnern als störend empfunden werden, können die Windräder in diesen Zeiten auf Wunsch abgeschaltet werden.

Meteorologische Instrumente

Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz hat im Schreiben von 2018 attestiert, dass unabhängig der Materialverwendung der Windenergieanlagen möglichen Störungen der meteorologischen Instrumente gleich Null oder sehr gering sind.

 

Fotomontagen

Zur Visualisierung des geplanten Windparks wurden mit der Software WindPRO professionelle Fotomontagen erstellt. Fotos aus verschiedenen, aussagekräftigen Blickwinkeln zeigen die Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

 

Zivile Richtfunkstrecken

Das BAKOM machte 2018 im Sinne einer Momentaufnahme der aktuellen Situation und ohne Rechtsanspruch folgende Beurteilung:

„Anhand der derzeit in Betrieb befindlichen zivilen Richtfunkstrecken sind Beeinflussungen kaum wahrscheinlich.“        

Geologische-Geomorphologisches Objekt

Im Umgebungsbereich eines geplanten Windrad-Standorts befindet sich ein Objekt von regionaler Bedeutung: eine Moräne des risszeitlichen Reuss/Aare-Gletschers.

Gemäss Stellungnahme des Kantons vom April 2018 sind die Geländeveränderungen auf das Notwendigste zu beschränken.

Das Geo-Objekt bleibt in seiner Gesamtheit erhalten.

Flugverkehr

Das BAZL schreibt 2015 in einer ersten Stellungnahme, dass die Anlagen innerhalb unseres Perimeters bewilligungsfähig sind.

Das VBS schreibt in seiner Stellungnahme vom März 2018, dass dem Projekt unter Berücksichtigung einiger Hinweise zugestimmt werden kann.

Die Analyse von Skyguide vom Herbst 2018 hat gezeigt, dass die Windenergieanlagen zu keinen relevanten Sicherheitsrisiken führen und somit die Machbarkeit bestätigt werden kann.

Fledermäuse

Die Fledermausaktivität wurde von Frühling bis Herbst 2016 mit einem Mikrophon auf dem Messmast aufgezeichnet. Auf Basis dieser Daten, erstellte die Firma SWILD eine Wirkungsanalyse. Mit dem von ihnen erarbeiteten Abschaltplan und Kompensationsmassnahmen werden die Auswirkungen auf Fledermäuse auf ein verträgliches Mass reduziert.

Brut- und Zugvögel

Die Vogelwarte Sempach hat eine umfassende Hauptuntersuchung zur Auswirkung der Windenergieanlagen auf die thermiksegelnden Zugvögel und die lokalen Grossvögel gemacht.

Der Schlussbericht vom Mai 2018 besagt, dass für Thermiksegler ein mässiges Konfliktpotential besteht. Da lokale Greifvögel üblicherweise im Höhenbereich unter 200m fliegen, gibt es für diese Arten ein grösseres Kollisionsrisiko.

Im Umkreis von 5km um die geplanten Anlagen wurden keine Rotmilan-Schlafplätze gefunden.

Baustellenzufahrt

Eine detaillierte Streckenbesichtigung durch die Firma Senn und die Firma Frederici fand im März 2017 statt. Diese hat ergeben, dass die Zufahrt bis Rickenbach Dorf problemlos ist.

Für den Transport auf den Stierenberg sind einzelne Ausbaumassnahmen und spezielle Fahrzeuge (SPMT) erforderlich. 

Die detaillierten Massnahmen wurden im Rahmen eines Erschliessungskonzeptes (Stand Februar 2018) ausgearbeitet.